Lohn/Gehalt: Gehaltsberechnung und vieles mehr

Mit „Lohn/Gehalt“ ist die Kanzlei in der Lage, die Lohnbuchhaltung selbstständig abzuwickeln. Zahlreiche Schnittstellen zu anderen RA-MICRO Programmen aber auch zu Finanzämtern vereinfachen den Vorgang.<!-- InstanceEndEditable -->

Lohnbuchhaltung in eigener Regie

Die Lohnbuchhaltung ist speziell auf die Erfordernisse von Rechtsanwaltskanzleien ausgerichtet. Durch die Nutzung von Lohn/Gehalt können die oft erheblichen Kosten für die externe Lohnabrechnung eingespart werden. Unter „Lohn/Gehalt“ können Versorgungswerke für angestellte Rechtsanwälte erfasst werden, für Vollstreckungszwecke ist eine Gehaltsberechnung am Bildschirm möglich. Die Berechnung am Bildschirm erweist sich immer wieder auch in Familiensachen als nützliches Hilfsmittel, um die Berechnung von Ansprüchen zu unterstützen.

Lohnberechnung auf Knopfdruck

Die Berechnung des Monatsgehalts kann für bis zu 199 Mitarbeiter auf Knopfdruck erfolgen. Automatisch errechnet das Programm aus einmal eingegebenen Grund- und Mitarbeiterdaten die Steuer-, Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge, führt die Lohnkonten und ein Lohnjournal.
Jahresjournal
Ferner können die vorgeschriebenen Meldungen über die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen und die Lohnsteueranmeldung für das Finanzamt ausgedruckt oder, soweit eine elektronische Übermittlung vorgeschrieben ist, übermittelt werden. Auch die Elektronische Sozialversicherungs-Meldungen i.S. d. § 28 a Abs. 1 SGB IV, die ab 1.1.2006 in der Re-gel erforderlich sind, können nun direkt aus Lohn/Gehalt ausgeführt werden. Die eingegebenen Daten können sofort - ohne erneute Eingabe - über Schnittstellen zum Zahlungsverkehr und zum eingesetzten Buchhaltungsmodul (Finanzbuchhaltung oder Finanzbuchhaltung II) weiterverarbeitet werden.

Urlaubsverwaltung

Lohn/Gehalt enthält eine einfache Urlaubsverwaltung und ermöglicht eine Übernahme der Urlaubsdaten aus dem Programmmodul „Urlaubsplanung“. Dadurch verringert sich der Arbeitsaufwand erheblich.

Elektronische Lohnsteuer-Anmeldungen

Lohnsteuer-Anmeldungen können elektronisch über die „ELSTER-Schnittstelle“ übermittelt oder gedruckt werden.
Ein Leitfaden hilft bei der Elektronischen Steueranmeldung

Übersicht behalten

Beitragsnachweise und Jahresmeldungen werden ein­schließlich der Formulare vom Programm erstellt. Listen zeigen Ihnen die Zusammensetzung der Beträge der einzelnen Meldungen auf.
Für Prüfungen durch die Finanzverwaltung oder die So­zialversicherungsträger lassen sich auch rückwirkend prüffähige Unterlagen erstellen.
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