Erfassen Sie den gesamten in der Kanzlei anfallenden Zeitaufwand für die Bearbeitung einer Akte.
Bereits bei der Aktenanlage können sie jeder Akte einen Stundensatz zuweisen. Änderungen im Rahmen konkreter Zeiterfassung sind jederzeit problemlos möglich.
Das RA-MICRO Timesheet wird automatisch gestartet, läuft im Hintergrund und führt die Zeiterfassung durch.

- RA-MICRO Timesheet (Zeithonorar I und II)
Neben einem allgemeinen Kanzleistundensatz, einem Aktenstundensatz oder einem Sachbearbeiterstundensatz können konkreten Bearbeitungsvorgängen auch differenzierte Stundensätze zugewiesen werden.
Weisen Sie den Vorgangsarten/Tätigkeiten den Status „billable“ (abrechenbar) oder „non billable“ (nicht abrechenbar) zu.
Nutzen Sie die Zeiterfassung ausschließlich für Zeitcontrolling und/oder zur Wirtschaftlichkeitsanalyse, weisen Sie Akten insgesamt den Status „non billable“ zu.
Alle erfassten Bearbeitungszeiten können neben dem Aktensachbearbeiter wahlweise auch dem aktuellen Benutzer oder einem anderen Sachbearbeiter zugewiesen werden.
Die Auswertung aller mit dem Status „billable“ erfassten Zeiten kann wahlweise auf die noch nicht abgerechneten Zeiten beschränkt werden.
Auswertungen sind anhand einer Vielzahl von Kriterien möglich.

- Zeithonorar II
RA-MICRO Düsseldorf, Vetriebsbüro und Support
Für Sie tätig im gesamten 4-er PLZ-Gebiet, u.a. in:
Alpen, Bedburg-Hau, Bornheim, Brüggen, Dinslaken, Dormagen, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich, Erkrath, Essen, Geldern, Goch, Grevenbroich, Haan, Hamminkeln, Heiligenhaus, Hilden, Jüchen, Kleve, Krefeld, Langenfeld, Meerbusch, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Mülheim, Neuss, Oberhausen, Ratingen, Remscheid, Solingen, Velbert, Viersen, Voerde, Wesel, Willich, Wuppertal, Xanten