Zeithonorar I und II: Ihre Zeit ist Geld wert

Mit den Programm-Modulen „Zeithonorar I“ und „Zeithonorar II“ ("Zeithonorar S") können Sie die Arbeitszeit für die Akten individuell erfassen, auswerten und Rechnungen versenden. Während sich „Zeithonorar I“ für Kanzleien eignet, die sowohl Zeitabrechnung als auch die Gebührenabrechnung nach RVG verwenden, ist das Modul „Zeithonorar II“ speziell auf die Bedürfnisse der Kanzleien zugeschnitten, die ausschließlich Zeitabrechnungen erstellen.

Erfassung und Auswertung von Bearbeitungszeiten mit dem RA-MICRO Zeithonorar

Erfassen Sie den gesamten in der Kanzlei anfallenden Zeitaufwand für die Bearbeitung einer Akte.
Bereits bei der Aktenanlage können sie jeder Akte einen Stundensatz zuweisen. Änderungen im Rahmen konkreter Zeiterfassung sind jederzeit problemlos möglich.
Das RA-MICRO Timesheet wird automatisch gestartet, läuft im Hintergrund und führt die Zeiterfassung durch.
RA-MICRO Timesheet (Zeithonorar I und II)
Alle erfassten Bearbeitungszeiten werden dem Aktensachbearbeiter zugeordnet. Die Zuordnung zu einem anderen Sachbearbeiter ist möglich (beispielsweise bei gleichzeitiger Bearbeitung einer Akte durch mehrere Sachbearbeiter).
Eine Differenzierung zwischen abrechenbaren und nicht abrechenbaren Zeiten ermöglicht Ihnen, die Zeiterfassung auch als Grundlage für Zeitcontrolling zu verwenden.
Für typische Bearbeitungsvorgänge können eine Vielzahl von Bemerkungen erstellt werden, die während der Zeiterfassung unkompliziert ausgewählt werden können. Die Auswertung aller erfassten Bearbeitungszeiten - differenziert nach abrechenbar und nicht abrechenbar - erfolgt direkt aus dem Timesheet heraus.
In der Zeitvergütungsabrechnung werden alle abrechenbaren Zeiten – ggf. auch getrennt nach mehreren Sachbearbeitern – ausgewiesen.
Durch besondere Programmrechte wird sicher gestellt, dass nur autorisierte Benutzer Zeiterfassungen im Kos-tenblatt auswerten und nachträglich bearbeiten können.

Detaillierte Zeiterfassung und –auswertung mit dem "Zeithonorar II" ("Zeithonorar S")

Neben einem allgemeinen Kanzleistundensatz, einem Aktenstundensatz oder einem Sachbearbeiterstundensatz können konkreten Bearbeitungsvorgängen auch differenzierte Stundensätze zugewiesen werden.
Weisen Sie den Vorgangsarten/Tätigkeiten den Status „billable“ (abrechenbar) oder „non billable“ (nicht abrechenbar) zu.
Nutzen Sie die Zeiterfassung ausschließlich für Zeitcontrolling und/oder zur Wirtschaftlichkeitsanalyse, weisen Sie Akten insgesamt den Status „non billable“ zu.
Alle erfassten Bearbeitungszeiten können neben dem Aktensachbearbeiter wahlweise auch dem aktuellen Benutzer oder einem anderen Sachbearbeiter zugewiesen werden.
Die Auswertung aller mit dem Status „billable“ erfassten Zeiten kann wahlweise auf die noch nicht abgerechneten Zeiten beschränkt werden.
Auswertungen sind anhand einer Vielzahl von Kriterien möglich.
Zeithonorar II
Das "Zeithonorar II" (oder "Zeithonorar S") basiert auf der Microsoft SQL-Server Technologie, die für außergewöhnlich große Datenmengen oder extreme Anforderungen für die Sicherheit der Datenhaltung besonders geeignet ist.
RA-MICRO Düsseldorf, Vetriebsbüro und Support
 
Für Sie tätig im gesamten 4-er PLZ-Gebiet, u.a. in:
 
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